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Urteil
Verwaltungsgerichtshof bestätigt Windkraftanlagen in Michelbach/Bilz

Stuttgart. Die Rechtmäßigkeit der Erstellung der Windkraftanlagen in Michelbach an der Bilz im Landkreis Schwäbisch Hall ist gerichtlich bestätigt worden. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zur immissionsschutzrechtlichen Entscheidung des Landratsamtes Schwäbisch Hall hervor.
Vorausgegangen war die Beschwerde einer Bürgerin aus Michelbach, die bereits im ersten einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart unterlegen war.
Auch die von der Antragstellerin gerügten rechtlichen Verstöße durch den Bau der Windkraftanlagen in Michelbach an der Bilz im Hinblick auf Schall, Artenschutz, Landschaftsbild und Wertverlust an Häusern wurden vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. Im Prüfergebnis heißt es: „In der Sache spricht Überwiegendes dafür, dass die Antragstellerin durch den Betrieb des Windparks keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes ausgesetzt sein wird.“
In ganz Baden-Württemberg kommt es von Privatpersonen und Bürgerinitiativen immer wieder zu Klagen gegen die Erstellung von Windkraftanlagen.

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