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Intergration
Kopftuch in der Schule als Privatsache?

Stuttgart Die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg hat nach der ersten Lesung im Landtag das Kopftuchverbot an Schulen gestoppt. In der Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts soll das Tragen eines Kopftuches in Ausnahmefällen möglich sein. Das Gericht hat ein pauschales Kopftuchverbot ebenso untersagt wie die gesetzliche Privilegierung christlich-abendländischer Darstellungen.
Ob das Kopftuch ein Ausdruck religiöser Überzeugung oder ein Symbol der Unterdrückung ist, streitet man seit Jahrzehnten. Die staatstragenden Kirchen haben angeregt, einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu finden, da sie um ihre Privilegierung fürchten.
In den Schulen soll durch Toleranz des Kopftuchs sowie den Ausbau des Islamunterrichts die religiöse Pluralität gesichert werden. Der Fachverband Ethik fordert weiterhin mehr gemeinsamen ethisch-religiösen Unterricht innerhalb einer Klasse und den Ausbau des Faches ab der ersten Klasse. Dies sieht der rot-grüne Koalitionsvertrag zwar vor, wurde jedoch bis jetzt in keiner Weise umgesetzt.
Die Kirchen fürchten angesichts zunehmender Kirchenaustritte um ihren Einfluss auf die Kinder. Nun wird über das Schulgesetz erneut beraten.

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