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Kernkraft
Keine Haftung des Landes für Alt-AKW-Abbau

Stuttgart. Viele Jahre haben neun oberschwäbische Landkreise und das CDU/FDP-regierte Bundesland Baden-Württemberg als Aktionäre hohe Gewinne mit dem Atomstrom einfahren können. Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) und die Energie Baden-Württemberg (EnBW) besitzen vier Atomanlagen.
Nun stand die grün-rote Landesregierung vor der Frage, ob sie sich ihrer Verantwortung stellen wird, nachdem SPD-Wirtschaftsminister Gabriel das Nachhaftungsgesetz erlassen hatte. Dies soll die Haftung aller Konzerne und Besitzer sicherstellen, die seit Jahren versuchen, sich diesen Kostenfaktor vom Hals zu schaffen.
Sie haben zwar etwa 38 Milliarden Euro zurückgelegt – aber das reicht bei weitem nicht. Dabei hatten sie Jahrzehntelang große Atomprofite gemacht und wollen nun nach der so genannten Energiewende die Kosten für Rückbau und Endlagerung dem Steuerzahler aufbürden.
Landeswirtschaftsminister Schmid hat die Haftungsvereinbarung aufgelöst, um Schaden vom Land abzuwenden. Nach Auffassung des Wuppertaler Ökonomen Hans-Jochen Luhmann vom Institut für Klima, Umwelt, Energie entzieht die Landesregierung die Haftungszusage, die sie vor 40 Jahren gegeben hat.
Dadurch können sich staatliche Institutionen im Gegensatz zu privaten ihrer Verantwortung entziehen, die Gabriel bei der Finanzierung der Folge- und Ewigkeitskosten nicht aus der Haftung entlassen will.
Konzerne hatten versucht, durch Konzernteilung diese Altlasten auszugliedern – und dabei geht es um hohe Milliardenbeträge. Die Grüne Atompolitikerin und Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl hält es für nötig, dass nur mit einem öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht für die Atomkonzerne dieses Problem nachhaltig gelöst werden kann.

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